Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) für die Nutzung
des Angebots auf dem Server PresseLeser.de von Herrn Georg Lahmer mit der
URL: http://www.PresseLeser.de/..., im Folgenden kurz PresseLeser.de genannt:
1
Gegenstand der Bedingungen / Geltungsbereich
1.1
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Angebots von PresseLeser.de.
1.2
PresseLeser.de erbringt alle Leistungen ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder
teilweise abweichende AGB eines Kunden oder Partners erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB eines Kunden unsere Leistungen
vorbehaltlos erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch
für zukünftige Beziehungen jedweder Art zwischen PresseLeser.de und allen
unseren Vertragspartnern.
1.4
Es gilt in jedem Fall die aktuelle Preisliste von
PresseLeser.de.
2
Rahmenbedingungen für die Schaltung der Angebote von PresseLeser.de
2.1
Zur Schaltung seiner Angebote stellt PresseLeser.de
eine technische Plattform über seinen Provider zur Verfügung.
Nur im Rahmen von deren technischen Standards und der Standards des Providers
ist die Schaltung der Angebote von PresseLeser.de möglich.
Ein Erfolg von Werbeangeboten, sonstigen Angeboten und Einträgen jedweder Art kann und wird nicht zugesichert.
2.2
Die Platzierung von Werbung, Angeboten und Links ist ausschließlich auf den
dafür bei PresseLeser.de vorgesehenen Flächen möglich.
3
Obliegenheiten des Auftraggebers
3.1
Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen,
ob der entsprechende Eintrag fehlerfrei veröffentlicht ist.
Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen.
3.2
Der Auftraggeber sichert zu, dass alle an
PresseLeser.de übermittelten Texte, Grafiken, Links und sonstigen Inhalte rechtlich
einwandfrei sind und diesen AGB entsprechen.
4
Haftung von PresseLeser.de
4.1
PresseLeser.de übernimmt in keinem Fall eine
Haftung für sein Angebot. Dies betrifft sowohl die technische Verfügbarkeit
jedweder Art als auch inhaltliche Mängel auf dem Server von
PresseLeser.de oder sonstige rechtliche, insbesondere markenrechtliche Mängel.
4.2
Im Übrigen haftet PresseLeser.de auch bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit nicht.
4.3
Die Haftung für Schäden jedweder Art und deren Folgen ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Sollte sich etwas anderes aufgrund Gesetzes ergeben,
so wird der Ersatz des
Schadens auf die an PresseLeser.de für den jeweiligen Auftrag in der
laufenden Abrechnungsperiode gezahlten Beträge begrenzt. Eine
weitergehende Haftung, z.B. für entgangenen Gewinn etc., wird
grundsätzlich ausgeschlossen.
4.4
Haftung von PresseLeser.de für alle Links auf ihrem
Server oder ihren Websites:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht Hamburg entschieden, dass ein Unternehmen durch die Anbringung eines
Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann nur durch eine ausdrückliche Distanzierung von diesen Inhalten
verhindert werden.
PresseLeser.de hat weder auf den Inhalt der Server, auf die verwiesen wird, noch auf den Inhalt der Server, die PresseLeser.de als Frame bei sich einbinden, Einfluss und distanziert sich ausdrücklich von diesen Inhalten jedweder Art sowie von allen Links, auf die in den jeweiligen Servern verwiesen wird.
PresseLeser.de ermöglicht seinen Kunden die freie Gestaltung der bei der Darstellung
verwendeten Farben. Auf diese Farbgestaltung hat PresseLeser.de keinerlei Einfluss. Die Haftung für fremdgesteuerte Farbgestaltungen liegt ausschließlich bei den jeweiligen aufrufenden Anbietern.
4.5
PresseLeser.de gibt keinerlei Ausfallgarantien und haftet daher in keiner Weise für den
Ausfall seiner Server. Allerdings arbeitet PresseLeser.de bei der Schaltung seiner
Angebote nur mit renommierten Providern zusammen, die eine entsprechend hohe Verfügbarkeit
gewährleisten. Trotzdem kann es aufgrund technischer Probleme oder durch Wartungsarbeiten
zu Ausfällen kommen.
4.6
PresseLeser.de übernimmt für die ihm überlassenen Texte, Grafiken, Links und sonstigen Inhalte sowie für Verluste keinerlei Haftung.
5
Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers
5.1
PresseLeser.de behält sich vor, Aufträge jedweder Art insgesamt oder in den Teilen
abzulehnen, die rechtswidrige Inhalte oder Inhalte betreffen,
die das Ansehen von PresseLeser.de oder einem seiner Partnerunternehmen
schädigen könnten oder auf solche Inhalte verweisen oder gegen die AGB von
PresseLeser.de in irgendeiner Weise verstoßen.
PresseLeser.de übernimmt keine Haftung für eine eventuelle Fehlübertragung
oder einen Datenverlust von Inhalten oder falsch veröffentlichten Links, Grafiken
oder beschreibenden Texten. Der Auftraggeber hat diese unmittelbar nach ihrer
Veröffentlichung zu kontrollieren und ggf. PresseLeser.de über Änderungen oder
Korrekturen zu informieren. PresseLeser.de wird diese Korrekturen in der Regel
innerhalb von 5 Werktagen oder schneller vornehmen. Einen Anspruch auf diese
Änderungszeit hat der Auftraggeber nicht.
PresseLeser.de haftet weder für die Inhalte von Texten, Grafiken oder Links,
noch für darin enthaltene Fehler und Unrichtigkeiten oder
für Schäden, die durch die Veröffentlichung der Texte, Grafiken oder Links und die
darin enthaltenen Informationen entstehen. Dies betrifft insbesondere den Markenschutz und
Copyright-Verletzungen. Die Verantwortung für den Inhalt der auf
PresseLeser.de veröffentlichten Informationen liegt ausschließlich bei der
Person, von der der Inhalt stammt.
Untersagt ist die Veröffentlichung von Inhalten oder Links auf Server sowie das Einbinden
auf Servern aus den Bereichen Pornographie, Erotik, Raubkopien, Tausch von Passwörtern,
Gewaltverherrlichung, politisch radikale Inhalte und von Inhalten, die gegen
geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen.
Dazu zählen insbesondere auch Informationen und Darstellungen, die zum
Rassenhass aufstacheln oder Grausamkeiten oder sonstige Gewalttätigkeiten
gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung
solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des
Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen (§ 131 StGB).
Des Weiteren zählen dazu Informationen und Darstellungen, die den Krieg verherrlichen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von
Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben
(§ 184 Abs. 3 StGB).
Untersagt ist ebenfalls die Veröffentlichung von Inhalten oder Links auf Server sowie
das Einbinden auf Servern mit Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden
Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer
zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Diese Inhalte widersprechen
eindeutig dem familienfreundlichen Charakter von PresseLeser.de und werden von uns
grundsätzlich abgelehnt.
Weiterhin ist es untersagt, mutwillig die Server von PresseLeser.de zu hacken
oder auf sonstige Weise den reibungslosen Betrieb von
PresseLeser.de zu stören.
5.2
PresseLeser.de behält sich ausdrücklich das Recht vor,
Werbung, Links, Inhalte oder das Einbinden auf fremden Servern ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie Werbung, Links oder Inhalte auf seinen Servern mit sofortiger Wirkung zu löschen.
Die Ablehnung wird dem Auftraggeber in der Regel mitgeteilt.
Ein Anspruch hierauf besteht lediglich bei kostenpflichtigen Angeboten. Bei bereits
bezahlten Angeboten werden in diesem Fall noch nicht verbrauchte Beträge zurückerstattet.
Davon ausgenommen ist die Einrichtungsgebühr des jeweiligen Angebots.
Wenn ein Anbieter PresseLeser.de bei sich einbindet und PresseLeser.de dies ablehnt,
dann ist die Einbindung vom jeweiligen Anbieter mit sofortiger Wirkung zu löschen. Dies
gilt insbesondere bei Servern, die Inhalte enthalten, die den AGB von PresseLeser.de
widersprechen.
5.3
Die Beachtung des Wettbewerbsrechts sowie nationaler
und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung
der Werbung, der Inhalte, der Links und der unter den jeweiligen Link-Adressen zu findenden
Inhalte sowie sonstiger Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt
PresseLeser.de von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte durch
die Veröffentlichung seiner Links und Inhalte frei. Voraussetzung hierfür ist, dass
PresseLeser.de den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche sofort umfassend
schriftlich informiert, dass PresseLeser.de keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen
gleichkommende Erklärungen abgibt und dass PresseLeser.de es dem Auftraggeber ermöglicht, auf
dessen Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die
Ansprüche zu führen.
6
Zahlungsbedingungen
6.1
Der Auftraggeber zahlt für jeden Auftrag einen
der jeweiligen gültigen Preisliste entsprechenden Preis. Die Abrechnung erfolgt
bei Festpreisangeboten im Voraus.
Bei volumenabhängigen Angeboten erfolgt die genaue Abrechnung
am Ende des vereinbarten Schaltungszeitraumes, mindestens jedoch einmal im
Monat. Eine Änderung der Produkt- und Preisliste wird bei Altverträgen zwei
Kalendermonate nach Zugang der Änderungsmitteilung gültig und gilt als angenommen,
sofern der Änderung nicht innerhalb eines Kalendermonats nach Zugang widersprochen
wird. Eine Ausnahme hiervon
bilden lediglich die Leistungen und Preise für Verträge mit einer Mindestlaufzeit.
Hier gelten für die Dauer der Mindestlaufzeit in jedem Fall die beim Vertragsabschluss
gültigen Konditionen.
6.2
Für die Rechtzeitigkeit des vom Auftraggeber zu zahlenden
Rechnungsbetrages kommt es darauf an, dass der jeweils fällige Betrag am zehnten
Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gutgeschrieben ist.
7
Zahlungsverzug
7.1
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe
von zwei Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6% sowie die Einzugskosten
berechnet.
7.2
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzuges bleibt PresseLeser.de vorbehalten.
7.3
Gerät PresseLeser.de mit der geschuldeten Leistung in
Verzug, so richtet sich die Haftung nach dem Punkt 'Haftung von PresseLeser.de'.
Der Auftraggeber ist nur dann
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn PresseLeser.de eine vom Auftraggeber
gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen
betragen muss. Dessen ungeachtet hat der Auftraggeber jederzeit im Rahmen der
geltenden Kündigungsfristen von PresseLeser.de ein Kündigungsrecht.
8
Obliegenheiten des Auftraggebers
8.1
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die
Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens zum
Anzeigenschluss. Anzeigenschluss ist 4 Werktage vor dem Schaltungsbeginn bzw.
vor der Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte.
8.2
Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die
Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu
rügen.
8.3
Eine kostenfreie Stornierung eines Auftrags ist bis 8
Werktage vor Schaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50%
des in der Preisliste ausgewiesenen Mindestumsatzes spätestens 14 Tage nach
vereinbartem Schaltungsbeginn zu zahlen.
7 Zugriffsgarantie und -auswertung
Eine Zugriffsgarantie wird nicht gegeben. Ein Anspruch auf eine
Zugriffsauswertung besteht lediglich bei volumenabhängigen kostenpflichtigen Angeboten.
Dabei richtet sich der Umfang der Auswertung nach dem Inhalt der gültigen
Preisliste. Bei kostenpflichtigen pauschalen Angeboten wird PresseLeser.de
ebenfalls eine angemessene Statistik zur Verfügung stellen. Ein Anspruch hierauf
besteht jedoch nicht.
9
Kündigungen
9.1
Kündigung eines kostenlosen Eintrags
Jeder Auftraggeber kann eine Veröffentlichung seines Eintrags oder seiner Inhalte
auf dem Server von PresseLeser.de jederzeit ohne Angaben ablehnen.
PresseLeser.de wird dann den entsprechenden Eintrag oder die entsprechenden Inhalte
auf seinem Server in der Regel innerhalb von 14 Tagen löschen. Ein Anspruch auf
eine entsprechend kurze Zeit bis zur Löschung besteht jedoch nicht.
9.2
Kündigung von Werbung und sonstigen Aufträgen
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien sechs Wochen zum
Monatsende ohne Angabe von Gründen.
Bei Angeboten mit einer Mindestvertragslaufzeit gilt als frühester Kündigungstermin
der Ablauf der Mindesvertragslaufzeit gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen
Produkt- und Preisliste von PresseLeser.de.
Bei Angeboten, bei denen der Auftraggeber PresseLeser.de
in seinen Server einbindet, hat der Auftraggeber die Anbindung von PresseLeser.de
spätestens drei Arbeitstage nach Ablauf der Kündigungsfrist auf seinem Server
zu löschen.
10
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbdingungen
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren
Veröffentlichung auf der PresseLeser.de-Homepage wirksam. Sie bedürfen der
Zustimmung des Kunden nicht. Allerdings hat jeder Kunde ein Löschrecht für
seine Links (siehe auch § 9).
11
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder
unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der im Impressum angegebene Sitz von
PresseLeser.de. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon
unberührt.
12
Sonstige Bedingungen
12.1
Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PresseLeser.de
auf einen Dritten übertragen.
12.2
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Alle Vertragspartner von
PresseLeser.de verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine
dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung anzuerkennen.